Sachkenntnis und Erfahrung
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert bei Fragen rund um
- Steuerfahndung, Verfahren gegen das Finanzamt und vor den Finanzgerichten
- Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen
- Folgen einer aufgedeckten Scheinselbstständigkeit
- Steuerstrafrecht, z.B. Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
- Internationales Steuerrecht (z.B. Doppelbesteuerung)
- Steuerberaterhaftung
und allen anderen steuerrechtlichen Sachverhalten.
Durch unsere langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreichen wir für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Im gesamten Steuerverfahren an Ihrer Seite
Wenn die Steuerfahndung anklopft ist sofortiges Handeln gefragt. Tun und sagen Sie am besten nichts ohne anwaltlichen Beistand! Ist die Steuerermittlung erst einmal abgeschlossen, wurde eine wichtige Gelegenheit vertan, dem Finanzamt Einhalt zu gebieten. Aber auch dann gibt es noch genügend Möglichkeiten zur Verteidigung - bedenken Sie, dass es um Ihr Geld geht!
Auch bei Steuerrückständen sollten Sie tätig werden, bevor das Finanzamt auf Sie zukommt. Bei uns bekommen Sie daher immer umgehend einen Termin. Im Erstgespräch erläutern wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und welcher Weg für Sie der Beste ist.
Mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft im Umgang mit den Finanzbehörden lässt sich oft ein adäquates Ergebnis erzielen. Wir vertreten Sie dabei sowohl vor dem Finanzamt als auch vor allen Gerichten bis hin zum Bundesfinanzhof.
Beste Beratung durch Fachanwalt
Rechtsanwalt Dr. Tobias Mayer, LL.M. und Rechtsanwalt Benedikt Perlet, LL.M. sind als Fachanwälte für Steuerrecht in Regensburg tätig. Dr. Mayer ist darüber hinaus zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Gemeinsam haben sie mit hohem persönlichem Engagement schon zahlreiche Steuerverfahren erfolgreich begleitet.
Durch die enge Kooperation mit Steuerberater Florian Jugl bietet Ihnen die Kanzlei eine kompetente Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand.